Seehäfen

 Der Hafen ist für Hamburg das Tor zur Welt. Er ist der größte deutsche Seehafen und der drittgrößte Containerhafen in Europa. Als Hamburger Europaabgeordneter steht der Hafensektor auch für mich im Mittelpunkt meiner Arbeit im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN). 15 Jahren lang wurde an einer neuen Hafenverordnung gearbeitet. Es hat der Europäischen Kommission drei Anläufe und einen wesentlich pragmatischeren Ansatz als bei den vorherigen Versuchen gekostet, endlich eine Einigung zu erzielen. Als Berichterstatter habe ich seit 2013 über das sogenannte Port Package III auf verschiedenen Ebenen diskutiert, intensiv verhandelt und an einer Verordnung gearbeitet, die letztendlich den EU-Häfen für die nächsten Jahre Rechtssicherheit bietet sowie die finanzielle Transparenz der Häfen und der Hafendienstanbieter deutlich verbessert. Nach erfolgreichen Verhandlungen mit dem Europäischen Rat haben die Abgeordneten des Parlaments am 13. Dezember 2016 dem erzielten Kompromiss zugestimmt.

Mit unserer Arbeit am Hafenpaket III konnten wir die Zwangsliberalisierung der Hafendienste, die Einführung der Selbstabfertigung von Schiffen, die Ausweitung der Konzessionsrichtlinie durch die Hintertür und eine Menge unnötiger Bürokratie verhindern. Als Sozialdemokrat habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir ein flexibles Rahmenwerk für die Häfen schaffen, das vor allem ihre Unterschiedlichkeit berücksichtigt. Außerdem haben wir großen Wert auf mehr Transparenz für öffentliche finanzielle Unterstützung gelegt. Dabei haben wir einen unbürokratischen Ansatz gefördert, der die Position der Hafennutzer gegenüber den Hafenbeteiligten verbessert und mit einer Aufsichtsstelle die Beschwerden adäquat und ernsthaft behandeln kann.

Durch meine Besuche und Gespräche bei verschiedenen europäischen Häfen war mir zudem besonders wichtig, dass mit der Verordnung auch eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte einhergeht: Erstmals wird in dem Hafenpaket III deutlich, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Häfen auch von guten Arbeitsplätzen und gut ausgebildeten Hafenarbeitern abhängt.

Leider hat sich nicht alles nach unseren Vorstellungen verwirklichen lassen. Gerne hätten wir den Häfen eine größere Selbstständigkeit eingeräumt. Aber der Europäische Rat war über das jetzt vorliegende Ergebnis hinaus nicht bereit dazu. Das ist schade, aber Politik basiert eben auch auf Kompromissen.

Ausblick: Die Verordnung ist im März 2017 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben eine zweijährige Übergangsphase, um die nötigen Anpassungen vorzunehmen. Denn da es sich beim Hafenpaket um eine Verordnung handelt, ist diese für die Mitgliedstaaten direkt verbindlich, ohne dass es einen weiteren nationalen Gesetzgebungsakt bedarf. Sicherlich wird es in den kommenden zwei Jahren noch viele Diskussionen zu der Umsetzung Hafenverordnung geben.

Weiterführende Links:

Zahlen und Fakten zum Hamburger Hafen

Häfen-Themen der Europäischen Union

 

 

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