Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET) ist zuständig für die Förderung, Durchführung und Überwachung der Außenpolitik der Union in Bezug auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Dabei wird der Ausschuss von einem Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung und einem Unterausschuss für Menschenrechte unterstützt.
Andere Aufgaben sind die Beziehungen zu EU-Organen, der UNO und internationalen Organisationen. Der Ausschuss kontrolliert den Europäischen Auswärtigen Dienst, stärkt die Beziehungen zu Drittländern, ist zuständig für die Eröffnung und den Abschluss von Verhandlungen über den Beitritt europäischer Staaten zur Europäischen Union und von Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen.
Fragen im Zusammenhang mit der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten in Drittländern, einschließlich der Rechte von Minderheiten und den Grundsätzen des Völkerrechtes fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich. Dabei wird der Ausschuss vom Unterausschuss Menschenrechte (DEVE) unterstützt.
Das Europäische Parlament beteiligt sich auch an Wahlbeobachtungsmissionen, die von der EU oder von der OSZE durchgeführt werden.
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Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
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