Online-Shopping: Parlament stärkt Schutz vor Betrügern

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Im Internet missachten Händler und Dienstleister zu oft die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Europäischen Union. Die nun überarbeitete Verordnung für eine bessere Zusammenarbeit der nationalen Behörden zur Durchsetzung von Verbraucherrechten zielt darauf ab, Rechtslücken zu schließen, die durch Unterschiede bei den Verbraucherschutzsystemen in den einzelnen EU-Ländern noch verschärft werden.

Durch den stetig wachsenden Online-Handel bieten Händler ihre Waren und Dienstleistungen immer öfter grenzüberschreitend an. Deshalb brauchen wir auch Instrumente, die schnell und wirksam sind, wenn Händler sich nicht an bestehende europäische Verbraucherschutzregeln halten. Immerhin verstießen 37 Prozent der Online-Shopping- und Buchungswebseiten für Reisen, Unterhaltung, Bekleidung, Elektronik und Verbraucherkreditdienste gegen das EU-Verbraucherrecht.

Die neuen Regeln verstärken die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden, etwa durch eine gemeinsame Marktüberwachung oder durch die Schaffung eines gemeinsamen Warnsystems. Außerdem erhalten die Behörden mehr Befugnisse, um Verbraucherrechte gegenüber rechtswidrig handelnden Händlern durchzusetzen. So können die Behörden künftig beispielsweise selbst Testkäufe tätigen, sie können Domain-Registrierungsstellen oder Banken dazu auffordern, die wahre Identität eines betrügerischen Händlers preiszugeben oder sogar Websites mit betrügerischen Angeboten löschen.

Zusätzlich wird eine Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ahndung von Verstößen eingeführt. Sie soll potenzielle Täter stärker abschrecken. Auch weiten die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten die praxiserprobten Sweeps, also systematische, zeitgleich stattfindende Überprüfungen von Verbraucherrechtsverstößen, zukünftig aus und führen sie nicht nur online, sondern auch im traditionellen Handel durch.

Die Reform ist ein Schritt zu mehr Verbraucherschutz in Europa. Gleichzeitig stärken wir damit das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen in den Europäischen Binnenmarkt.

Nachdem das Europäische Parlament das Verhandlungsergebnis des Trilogs zwischen Parlament und Europäischem Rat gebilligt hat, ist davon auszugehen, dass der Europäische Rat das neue Regelwerk ebenfalls zeitnah bestätigt. Die geänderte Verordnung könnte dann Anfang 2020 in Kraft treten.

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