Dual-Use-Verordnung - Schärfere Exportkontrollen für militärisch nutzbare Handelsgüter beschlossen

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Die Europäische Union kann zum Vorreiter für internationale Standards und Werte werden, wenn sie im Rahmen einer fortschrittlichen Handelspolitik auch schärfere Exportkontrollen für potenziell militärisch nutzbare Handelsgüter durchsetzt.

Es geht hier um Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual use), beispielsweise Industrieprodukte, die eigentlich für zivile Zwecke entwickelt worden sind, aber in der Praxis auch militärischen Zwecken dienen. Wer sie an Drittstaaten verkaufen will, muss die nationalen Behörden um Erlaubnis fragen.

Reformierte Exportkontrollen für missbräuchlich verwendbare Handelsgüter müssen so schnell wie möglich eingeführt werden, so dass die Europäische Union im Falle von Menschenrechtsverletzungen schnell reagieren kann. Dank des politischen Drucks von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist eine erhöhte Transparenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten über deren Exportregularien in die neuen Regeln aufgenommen worden. Außerdem konnten wir trotz des Widerstands rechtsgerichteter Parteien eine autonome EU-Kontrollliste für die Einführung spezieller Güter durchsetzen sowie eindeutig definierte Regeln und Standards für betroffene Firmen.

Die Abstimmung ist erst eine Zwischenetappe im Gesetzgebungsverfahren. Rat und Parlament müssen sich auf einen gemeinsame Text verständigen, der dann beiden Institutionen zur Abstimmung gestellt wird, bevor die neuen Regeln in Kraft treten können.

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