Drohnen: Neue Bestimmungen für mehr Sicherheit

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Die neue europäische Flugsicherheitsverordnung (EASA-Verordnung) wurde nach mehr als zweijährigen Verhandlungen im Plenum in Straßburg abgestimmt. Darin werden zum einen gemeinsame Regeln für die Luftfahrt auf EU-Ebene erneuert und zum anderen die in Köln ansässige Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit neuen Kompetenzen ausgestattet. Mit der neuen Verordnung können in Europa die Chancen von Drohnen, etwa beim Versand oder der Luftaufklärung bei Katastrophen und Unfällen, genutzt und gleichzeitig Sicherheit, Privatsphäre und Umwelt für Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten klare Regeln für die Registrierung der Betreiber von Drohnen sowie die Zertifizierung von Drohnen ab einer gewissen Größe und einem gewissen Gewicht durchsetzen. Endlich gibt es demnach Mindeststandards in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Außerdem muss dank der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten künftig jede Drohne einem Betreiber zugeordnet werden.

Warum sind EU-weite Regeln für Drohnen notwendig? Während schwere Drohnen unter die allgemeinen EU-Luftverkehrsbestimmungen fallen, werden unbemannte Luftfahrzeuge, die weniger als 150 Kilogramm wiegen, auf nationaler Ebene reguliert. Unterschiedliche und lückenhafte Standards für jedes EU-Land erschweren den grenzüberschreitenden Handel und bergen zudem Gefahren. Drohnen weisen eine Reihe von Sicherheitsrisiken auf: Sie können andere Flugkörper beschädigen, Menschen verletzen sowie Luftverschmutzung und Lärmbelästigung verursachen. Darüber hinaus können mit Kameras ausgestattete Drohnen in die Privatsphäre von Menschen eindringen und ohne deren Einverständnis persönliche Daten aufnehmen.

Ausblick: Die neuen Regeln treten umgehend EU-weit in Kraft. Die meisten Vereinbarungen müssen nun innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Zum Thema Drohne gibt die Verordnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit das Recht, Regeln aufzustellen und das Europäische Parlament behält sich das Vetorecht bei neue Maßnahmen vor.

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