Rechtsstaatliche Verstöße finanziell sanktionieren

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Die Europäische Union basiert auf einem gemeinsamen Werte- und Rechtskatalog. Um diese Werte und Regeln zu sichern, müssen EU-Beitrittskandidaten eine Reihe von Aufnahmekriterien erfüllen. Doch was tun, wenn sich EU-Mitgliedstaaten nicht mehr an die gemeinsamen Regeln halten und die europäischen Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr geraten.

Einzelne Mitgliedstaaten wollen offensichtlich den EU-Haushalt als Selbstbedienungsladen missbrauchen, verweigern sich aber bei kontroversen Themen jeder Zusammenarbeit. Das bisherige „Artikel-7-Verfahren“ zur Suspendierung einer EU-Mitgliedschaft in derartigen Fällen ließ sich in der Vergangenheit allerdings zu leicht blockieren und aushebeln.

Deswegen hat das Europäische Parlament bereits im März 2018 ein Sanktions-Instrument gefordert, das in einem solchen Fall greift. Die EU-Kommission ist dieser Forderung nun nachgekommen: In Zukunft  soll es über das „Instrument zum Schutz des EU-Haushalts“ möglich sein, Mitgliedstaaten die EU-Gelder zu kürzen, wenn sie rechtsstaatliche Standards nicht einhalten. Das vorgeschlagene Verfahren bedarf nun keiner Einstimmigkeit zwischen den Mitgliedstaaten mehr. So kann kein einzelner Staat eine Sanktion einfach blockieren und nur eine qualifizierte Mehrheit im Rat kann einen Sanktionsvorschlag stoppen. Dabei fordern wir Europaabgeordneten, gemeinsam mit dem Rat über das Verhängen von Sanktionen entscheiden zu können.

Wenn Sanktionen verhängt werden, muss sichergestellt werden, dass am Ende nicht die Bürgerinnen und Bürger die Rechnung für die Fehltritte ihrer Regierungen tragen - dafür haben wir uns stark gemacht. So sieht das Instrument vor, die nationalen Regierungen zu verpflichten, die ausfallenden Zahlungen aus dem nationalen Haushalt zu begleichen. Damit ist sichergestellt, dass bei rechtsstaatlichen Verstößen Städte ihre EU-geförderten Projekte weiter umsetzen können und Erasmus-Studierende weiterhin ihr Stipendium bekommen. Auch haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns dafür eingesetzt, staatliches Verhalten bei Steuerfairness und im Kampf gegen Steuerflucht in den Verfahrensvorschlag der Kommission aufzunehmen.

Am Donnerstag wurde der Kommissionsvorschlag nun in Straßburg mit einer klaren Mehrheit angenommen. Jetzt geht es in die Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. In diesem „Trilog“ werden wir uns weiter für das Instrument einsetzen.

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