Faire Arbeit - Sozialdemokraten verhindern Lohndrückerei bei Entsendungen

Eines der wichtigsten Sozialgesetze dieser Legislaturperiode ist auf der Zielgeraden: Das Europäische Parlament hat am 29. Mai 2018 über das Verhandlungsergebnis zur Neufassung der Entsenderichtlinie entschieden. Damit werden entsandte Beschäftigte besser vor Ausbeutung geschützt - also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum außerhalb des Landes arbeiten, in dem sie normalerweise tätig sind.

Die polnische Pflegerin im Privathaushalt oder der portugiesische Maurer auf der Großbaustelle: Fast eine halbe Million entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind derzeit in Deutschland registriert. Das Problem: Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben an ihrem temporären Einsatzort nicht die gleichen Rechte wie die dort heimischen Beschäftigten. Sie werden oft unter Tarif bezahlt, machen viele Überstunden und können von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden. Kurzum: Sie werden massiv ausgebeutet.

Das hat auch gravierende Folgen für den Arbeitsmarkt, auf dem die entsandten Beschäftigten eingesetzt sind: Arbeits-, Sozial- und Tarifstandards werden in einigen Sektoren schlichtweg untergraben, was den heimischen Unternehmen und Beschäftigten schadet. Gerade kleine und mittelgroße Betriebe - die in Deutschland die meisten Arbeitsplätze schaffen - sowie ihre Beschäftigten leiden unter dem Dumping-Wettbewerb. Das zeigt: Nur ein gerechter Arbeitsmarkt ist ein gesunder Arbeitsmarkt.

Die seit 1996 geltende Entsenderichtlinie bietet keinen ausreichenden Schutz gegen diese Missstände. Gesetzes- und Umsetzungslücken ermöglichen es Unternehmen, sich auf Kosten der Beschäftigten skrupellos zu bereichern. Die Europa-SPD kämpft seit Jahren dafür, das zu ändern. Diese Chance hat jetzt die Überarbeitung der Entsenderichtlinie geboten.

Seit März 2016 läuft auf unser Drängen der Gesetzgebungsprozess zur Überarbeitung der Richtlinie. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten konnten das Prinzip 'gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort' durchsetzen und so den Kommissionsvorschlag entscheidend ausweiten. Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun auch regionale und branchenspezifische Tarifverträge erhalten - vorher galten hier nur die allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Das Verhandlungsergebnis sieht ebenso vor, dass Kosten, die bei einer Entsendung anfallen, nicht vom Lohn abgezogen werden dürfen - etwa der Transport zum Arbeitsort oder die Kosten für die Unterbringung. Die neuen Regeln schützen somit nicht nur die Beschäftigten, sondern außerdem deutsche Tarifstandards und somit unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen vor unlauterer Dumping-Konkurrenz.

Die Neufassung der Entsenderichtlinie ist ein großer Schritt hin zu einem faireren europäischen Arbeitsmarkt. Nach der Annahme im Plenum müsste der neue Richtlinientext bis zum Jahr 2020 in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Das Positionspapier der Europa-SPD zur Entsenderichtlinie ist hier online verfügbar.

Zurück