EU-Parlament fordert formale Überprüfung Polens

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Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten. Wir Abgeordneten des EU-Parlaments sehen angesichts der derzeitigen Lage in Polen diese Werte verletzt.

Seit ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren rüttelt die polnische Regierung an den Grundpfeilern der EU. Die EU-Kommission hatte bereits Anfang 2015 den so genannten EU-Rechtstaatsmechanismus gegen die polnische Regierung in Gang gesetzt. Seitdem hat die polnische Regierung mehrere Aufforderungen, eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit im Land zu garantieren, ignoriert. Stattdessen versucht sie mit einer Justizreform ihren Einfluss auf die Justiz weiter auszubauen.

Wir verlangen von der polnischen Regierung ein deutliches Bekenntnis zu den europäischen Werten und eine klare Distanzierung von nationalistischem und fremdenfeindlichem Gedankengut. Es ist wichtig, dass wir dies fraktionsübergreifend in unserer Resolution klargestellt haben.

Deswegen haben wir am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit für eine formale Überprüfung gestimmt und den Innenausschuss des Parlaments beauftragt, einen Sonderbericht anzufertigen, der alle wesentlichen Verletzungen der europäischen Werte durch die polnische Regierung auflisten soll. Das Europäische Parlament kann dann auf dieser Grundlage die EU-Mitgliedstaaten auffordern, diese Feststellung gemäß Artikel 7(1) zu bestätigen. Eine Suspendierung der EU-Mitgliedschaft eines Staats ist nach Artikel 7(2) EU-Vertrag möglich, wenn ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union nach Artikel 2 EU-Vertrag verletzt, also die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die Demokratie, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und die Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.

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