Brexit-Gespräche - Britische Extrawurst hat ein Ende

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Bei den Brexit-Verhandlungen besteht die Europäische Union darauf, dass ausreichende Fortschritte bei den Austrittsvereinbarungen erzielt werden müssen, bevor die zweite Verhandlungsphase über die künftigen Beziehungen eröffnet werden kann. Die wichtigsten zu klärenden Fragen sind die Wahrung der Rechte für in Großbritannien lebende EU-Bürgerinnen und Bürger, die Einhaltung der eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU durch Großbritannien sowie die Vermeidung einer harten Grenze zwischen Irland und Nordirland.

Erst kürzlich haben die EU-Kommission und die britische Regierung einen Durchbruch bei den Brexit-Gesprächen gemeldet. Eines der wichtigsten Ergebnisse: Die Vereinbarung beendet die quälende Unsicherheit für die mehr als drei Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger in Großbritannien wie auch für die in der EU lebenden Britinnen und Briten. Diese Menschen sollten keinen Verlust von Rechten oder sozialen Ansprüchen mehr fürchten.

In der Irlandfrage muss sich noch erweisen, ob die Einigung praktikabel ist. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten teilen das Ziel, das Karfreitagsabkommen und den Friedensprozess auf der irischen Insel zu schützen und eine harte Landgrenze zu verhindern. Letzteres ist aber nur realistisch, wenn Nordirland weiterhin die Regeln des EU-Binnenmarktes und der Zollunion anwendet. Es bleibt unklar, wie ein regulatorisches Auseinanderdriften innerhalb des Vereinigten Königreichs verhindert werden kann, wenn Nordirland weiterhin EU-Regeln anwendet, der Rest des Landes aber nicht. Wenn das Vereinigte Königreich Binnenmarkt und Zollunion verlässt, muss es irgendwo eine Grenze geben.

Auch in der Frage der Finanzen hat es eine Einigung gegeben. Die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürfen nicht für das Brexit-Abenteuer des Vereinigten Königreichs zur Kasse gebeten werden. Gut, dass die Briten eingesehen haben, dass sie ihre finanziellen Verpflichtungen einhalten müssen. Wir Europäer haben hier ja nie Kuhhandel betrieben und auch nie eine Strafzahlung verlangt. Die Einigung hält lediglich fest, dass die britische Regierung für ihre rechtlich verbindlichen Zusagen gerade steht. Wir begrüßen, dass die Einigung die Option für eine britische Beteiligung an EU-Programmen enthält. Es wäre ein Verlust, wenn britische Universitäten nicht mehr am Erasmus-Plus-Programm und den Forschungsprogrammen teilnähmen. Dabei ist völlig klar, dass dies nur mit finanzieller Beteiligung funktioniert - und einen Rabatt können die Briten in Zukunft nicht mehr erwarten.

In Bezug auf die zukünftigen Handelsbeziehungen erweckt die konservative britische Regierung bisher den Eindruck, dass sie nach dem Austritt die Rosinenpickerei der vergangenen Jahrzehnte fortsetzen möchte. Laut Premierministerin May beinhaltet eine Mitgliedschaft in der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zu viele Verpflichtungen, während ein normales Freihandelsabkommen nach dem Vorbild von CETA keinen ausreichenden Zugang zum EU-Binnenmarkt bietet. Mit anderen Worten: Das Vereinigte Königreich erwartet eine Sonderbehandlung, die dem Land als Nicht-EU-Staat keinesfalls eingeräumt werden kann.

Deshalb muss der Fokus nun darauf liegen, die Grundlage für ein möglichst enges Verhältnis nach dem Austritt Großbritanniens zu schaffen. Ziel ist eine möglichst enge Zusammenarbeit in allen Bereichen, sowohl im Handel wie auch in der Sicherheitspolitik. Für das Vereinigte Königreich gelten nun jedoch die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Drittstaaten. Wer die Personenfreizügigkeit nicht akzeptiert, kann nicht am EU-Binnenmarkt teilnehmen.

In einigen Bereichen kann der Austritt des Vereinigten Königreichs auch Chancen bieten. Denn mit den Briten geht der Briten-Rabatt und damit können auch andere Rabatte verschwinden. Das Vereinigte Königreich gehörte zudem zu den größten Gegner einer Reform der EU-Eigenmittel. Damit steigt mit dem Austritt die Wahrscheinlichkeit für eine Reform der EU-Finanzierung und einen faireren und transparenteren EU-Haushalt. Auch die Weiterentwicklung der EU-Verteidigungsunion, die Reform der Eurozone und Schritte zu einem demokratischeren Europa könnten sich ohne das Vereinigte Königreich leichter durchsetzen lassen. Wir Europaabgeordneten haben in dieser Straßburgwoche den Staats- und Regierungschefs der EU-27 empfohlen, am 15. Dezember zu beschließen, in die zweite Phase überzugehen. Allerdings können die Verhandlungen in der zweiten Phase nur dann vorankommen, wenn die britische Regierung die Verpflichtungen, die sie im gemeinsamen Bericht eingegangen ist, in vollem Umfang einhält und sie im Entwurf des Austrittsabkommens übernimmt. Klar ist: Nichts ist vereinbart, bevor nicht alles vereinbart ist.

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