Grünes Licht für neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Am vergangenen Mittwoch stimmte das Europäische Parlament über die neuen Vorschriften ab, die zur Terrorismusbekämpfung beitragen sollen. Die Ziele sind dabei vor allem die Verhinderung von Geldwäsche und Verschärfung der Kontrolle über Kapitalströme. Die Kriminellen sollen beim Geld getroffen werden, dort wo es weh tut. Beide Gesetze wurden angenommen.

Die neuen Bestimmungen über die Einstufung der Geldwäsche als Strafbestand wurden mit 634 Stimmen angenommen, mit nur 46 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen. Dies ist ein essentieller Schritt in die richtige Richtung. Zuvor war zwar Geldwäsche in jedem EU-Land eine Straftat, jedoch wurde sie überall unterschiedlich geahndet auf Grund verschiedener Definitionen und Sanktionen. Dies wurde dann von Kriminellen ausgenutzt. Jetzt werden die Unterschiede ausgeglichen. Geldwäsche wird in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft. Zusätzlich ist es mit diesem Delikt vorbestraften Personen untersagt, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, auch können sie nicht verbeamtet werden und sie sind ausgeschlossen vom Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln.

Das zweite Gesetz, dem mit überwiegender Mehrheit zugestimmt wurde, befasst sich mit grenzüberschreitenden Bargeldverbringungen. Die neuen Vorschriften beinhalten, dass künftig alle Personen, die über die EU-Außengrenze reisen, Bargeld über 10.000 Euro anzumelden haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es den Behörden auch erlaubt, geringere Beträge zu verfolgen oder vorübergehend zu beschlagnahmen, sollten sie ihnen verdächtig vorkommen.

Weitere Punkte sind die Offenlegung von unbegleitetem Bargeld, das per Fracht oder Post versandt wird, und eine neue Definition für "Barmittel", die nun auch andere Zahlungsarten wie Prepaidkarten und hochliquide Rohstoffe, wie Gold, umfasst.

Jetzt bedarf es nur noch der formalen Zustimmung des Rates, danach haben die Staaten 24 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften über die Einstufung der Geldwäsche als Straftatbestand umzusetzen. Für die neuen Vorschriften für die Bargeldkontrolle haben sie 30 Monate Zeit.

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