Modernisierung des EU-Wahlrechts

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Zum ersten Mal seit der Einführung der Direktwahlen zum Europäischen Parlament im Jahre 1979 gelingt eine Reform des europäischen Wahlsystems mit mehr Transparenz und mehr Demokratie für die Vorbereitung und Durchführung der Europawahlen.

Am Mittwoch, 4. Juli 2018, hat das Europäische Parlament einem einstimmigen Beschluss des Rates über die Reform mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zugestimmt.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Millionen von EU-Bürgerinnen und Bürgern erhalten verbesserte Chancen zur Teilnahme an der Europawahl, durch die Einführung der Briefwahl sowie das Recht, auch in Drittstaaten außerhalb der EU an den Wahlen teilzunehmen;
  • Die Listen der Kandidaten für die Europawahl müssen früher als bisher fertiggestellt sein;
  • Mehrfache Stimmabgabe wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, durch den verbesserten Abgleich der Wahlregister unter den Mitgliedstaaten;
  • Die Zugehörigkeit der nationalen Parteien und Kandidaten zu einer europäischen Parteienfamilie soll auf dem Stimmzettel für die Wählerinnen und Wähler erkennbar sein;
  • Nachdem 26 der 28 Mitgliedstaaten bereits eine Schwelle von mindestens zwei Prozent der Stimmen für das Erreichen eines Europamandats nutzen, wird diese Schwelle nun zur Regel für alle Mitgliedstaaten der EU.

Diese Verbesserungen sind ein weiterer Schritt, die Europawahlen nach gleichen Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten durchzuführen und den europäischen Charakter dieser Wahlen zu verdeutlichen. Nach dem Statut für Europäische Parteien und der Aufstellung von Spitzenkandidaten durch europäische Parteienfamilien fehlt jetzt noch das Bindeglied durch europäische Wahllisten. Nach der Europawahl 2019 muss das nächste Europaparlament dazu einen neuen Anlauf machen.

Für ein Inkrafttreten der Änderungen müssen zusätzlich zum Europäischen Parlament nun noch die EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Bestimmungen zustimmen.

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