Gute Arbeit und Gerechtigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort und das grenzüberschreitend ist unser Ziel! Lohndumping durch Ausbeutung, Schwarzarbeit oder betrügerische Entsendungen schaden den Arbeitnehmern, dem Binnenmarkt und uns allen. Dabei gibt es bereits gute Arbeits- und Sozialgesetze auf EU-Ebene. Damit diese besser und effizienter angewendet, kontrolliert und durchgesetzt werden können, haben wir im Europäischen Parlament in dieser Woche die Schaffung einer europäischen Arbeitsbehörde (ELA) beschlossen.

Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich dank der EU-Freizügigkeit innerhalb der EU über Landesgrenzen frei bewegen. Der Schutz der Arbeits- und Sozialrechte und die Gewährleistung einer fairen Mobilität sind wichtiger denn je: Aktuell sind mehr als 20 Millionen mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU unterwegs. Dabei kommt es leider trotz der vorhandenen EU-weiten Arbeits- und Sozialgesetze zu Betrug, Ausbeutung und Lohndumping. Ein gutes Beispiel ist hierfür unter anderem die Paketbranche in Deutschland, wo laut statistischem Bundesamt der Lohn der Zustellerinnen und Zusteller in den vergangenen zehn Jahren um 13 Prozent gesunken ist. Dazu beigetragen haben zum Beispiel die Praktiken großer Logistikunternehmen, die ausländische Fahrer für Niedriglöhne in Deutschland arbeiten lassen.

Bisher war für Kontrolleure und Arbeitsinspektoren an den nationalen Landesgrenzen Schluss. Die neue EU-Arbeitsbehörde soll die Zusammenarbeit nationaler Stellen nun effektiv verbessern, Lösungen bei Streitfällen suchen und im Kampf gegen Betrug beitragen. Sie ist das fehlende Zahnrad, um auf dem europäischen Arbeitsmarkt einen fairen Wettbewerb unter den Unternehmen und einen verbesserten Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. Dank dem Einsatz von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten liegt der Fokus der neuen Behörde auf der effizienten Anwendung und Durchsetzung von europäischem Arbeits- und Sozialrecht. Grenzüberschreitende Kontrollen, die in Kooperation von nationalen Behörden und unterstützt durch die EU-Behörde durchgeführt werden sollen, werden dazu ihren Beitrag leisten. Auch die Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ist positiv zu bewerten.

Die EU-Arbeitsbehörde soll noch dieses Jahr ihre Arbeit aufnehmen und bis 2024 voll operationsfähig sein.

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