27 Länder haben sich in der Europäischen Union zusammengeschlossen. Die Europäische Union ist eine einzigartige wirtschaftliche und politische Partnerschaft. Sie hat ein halbes Jahrhundert Frieden, Stabilität und Wohlstand hervorgebracht, zu höheren Lebensstandards beigetragen und eine europäische Einheitswährung eingeführt. Außerdem baut sie Schritt für Schritt einen europaweiten Binnenmarkt auf, auf dem für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital dieselbe Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten gilt wie innerhalb der einzelnen Länder.
Die EU wurde in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Ihre ersten Maßnahmen dienten der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, da Länder, die miteinander Handel treiben, wirtschaftlich voneinander abhängig sind und deshalb Konflikte meiden.
Seit damals hat sich die EU zu einem riesigen Binnenmarkt entwickelt, der den Euro als gemeinsame Währung verwendet. Was einst als rein wirtschaftlicher Zusammenschluss begonnen hatte, wurde zu einer Organisation, die sich mit sämtlichen Themenbereichen beschäftigt, von der Entwicklungshilfe bis hin zur Umweltpolitik.
Die EU engagiert sich aktiv für Menschenrechte und Demokratie und hat sich zur Bekämpfung des Klimawandels die weltweit ehrgeizigsten Ziele zur Senkung der Emissionen gesetzt. Dank der Abschaffung von Kontrollen an den Grenzen zwischen den EU-Ländern können sich Reisende in den meisten Gebieten der EU frei bewegen. Außerdem ist es sehr viel einfacher geworden, in ein anderes EU-Land zu ziehen und dort zu arbeiten.
Der Prozess der EU-Erweiterung ist noch nicht abgeschlossen. Mit der Türkei und Kroatien wurden 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Island hat sich 2009 um den Beitritt beworben, und mehrere Balkanländer haben den Weg eingeschlagen, der eines Tages zur EU-Mitgliedschaft führen könnte. Nach dem positiven Referendum im Januar 2012 steht nun fest, dass Kroatien der 28. Mitgliedsstaat der EU im Sommer 2013 wird.
Die Europäische Union wurde gegründet, um politische Ziele zu verwirklichen; erreicht werden sollte dies auf dem Weg der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Auf die europäischen Länder entfällt ein immer geringerer Anteil der Weltbevölkerung. Sie müssen weiterhin zusammenstehen, wenn sie für Wirtschaftswachstum sorgen und weltweit mit den anderen großen Volkswirtschaften konkurrieren wollen. Kein EU-Mitgliedsstaat ist stark genug für einen Alleingang im Welthandel.
Wie funktioniert die EU?
Kein Mitgliedstaat findet auf der Ebene der Europäischen Union eine einfache Widerspiegelung seines politischen Systems. Sie hat ein eigenes System von Institutionen und Entscheidungsverfahren entwickelt. Das liegt vor allem daran, dass die EU kein Staat im klassischen Sinn ist, sondern ein Zusammenschluss von Staaten, die der Union nach und nach Zuständigkeiten übertragen haben.
So sind über die Zeit schwer durchschaubare Verfahren, komplizierte Abläufe und oft auch schwerfällige Entscheidungswege entstanden. Der politische Entscheidungsprozess wird von vier Institutionen gesteuert: vom Europäischen Rat, vom Rat der Europäischen Union (Ministerrat), vom Europäischen Parlament und von der Europäischen Kommission.
Die Organe und Einrichtungen der EU
Das institutionelle System der EU besteht aus fünf Organen jeweils mit spezifischen Aufgaben:
- Europäisches Parlament (gewählt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten)
- Europäisches Rat (besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedsstaaten)
- Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat, bestehend aus Fachminister der EU-Mitgliedstaaten)
- Europäische Kommission (Motor und ausführendes Organ)
- Europäischer Gerichtshof (gewährleistet die Einhaltung der Rechtsvorschriften)
- Europäischer Rechnungshof (kontrolliert die nachhaltige und rechtmäßige Verwaltung des EU-Haushalts)
Diese Organe werden durch sechs weitere wichtige Einrichtungen ergänzt:
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen)
- Ausschuss der Regionen (vertritt die Interessen regionaler und örtlicher Behörden)
- Europäische Zentralbank (ist für Geldpolitik und für den Euro zuständig)
- Europäischer Bürgerbeauftragter (setzt sich mit Beschwerden der Bürger über Missstände in der Verwaltung bei beliebigen Organen oder Stellen der EU auseinander)
- Europäische Investitionsbank (trägt durch die Finanzierung von Investitionsprojekten zur Umsetzung der Ziele der EU bei)
- Europarat (hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen)
Außerdem umfasst das System verschiedene Einrichtungen und sonstige Stellen.
Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist wesentlich für die Europäische Union.
Beitrittsvoraussetzungen
Die europäische Integration war immer schon ein politischer und wirtschaftlicher Prozess, der allen europäischen Ländern offensteht, die zur Unterzeichnung der Verträge und zur Übernahme des gesamten EU-Rechts bereit sind. Gemäß Artikel 49 des Vertrags von Lissabon kann jeder bereitwillige Staat die EU-Mitgliedschaft beantragen, sofern er die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet. 1993 legte der Europäische Rat drei Beitrittskriterien fest – sie nennen sich die Kopenhagener Kriterien.
Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten
Die Europäische Union ist allein zuständig für:
- Zollunion
- Wettbewerbsrecht für den Binnenmarkt
- Währungspolitik der Euro-Staaten
- Erhaltung der biologischen Meeresresourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik
- Gemeinsame Handelspolitik
- Abschluss internationaler Abkommen, wenn diese in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehen sind
Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten sind gemeinsam zuständig für:
- Den Binnenmarkt
- Aspekte der Sozialpolitik, wie im Vertrag von Lissabon festgelegt
- Den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
- Landwirtschaft und Fischerei, ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresresourcen
- Umwelt
- Verbraucherschutz
- Verkehr
- Transeuropäische Netze
- Energie
- Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes
- Aspekte gemeinsamer Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie im Vertrag von Lissabon festgelegt
- Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt
- Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Bereich, in denen die Mitgliedstaaten zuständig bleiben und in denen die EU eine unterstützende oder koordinierende Aufgabe übernehmen kann:
- Gesundheitsschutz
- Industrie
- Kultur
- Tourismus
- Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
- Zivilschutz
- Administrative Zusammenarbeit
Persönliches

Liebe Besucherin, lieber Besucher,
da am 9. Mai Europatag war, verbringen heute (Montag, der 14. Mai) fast alle Europaabgeordneten aber auch viele EU-Beamte den Tag in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, um von ihrer Arbeit in und für Europa zu erzählen. Viele gehen für diesen Zweck in ihre alte Schule. Ich habe mir das Gymnasium Ohmoor in Hamburg ausgesucht und freue mich schon auf die Gespräche mit den Schülern.
Sie fragen sich, warum ausgerechnet der 9. Mai Europatag ist? Hier finden Sie die Antwort.
Da ich am Montag noch in Hamburg bin, liegt also ausnahmsweise eine sehr kurze Woche in Brüssel vor mir. Schließlich ist am Donnerstag schon wieder ein Feiertag (Himmelfahrt). In Brüssel müssen wir Europaabgeordneten daher den verbleibenden Dienstag und Mittwoch besonders intensiv zur Vorbereitung unserer nächsten Plenarsitzung in Straßburg in der kommenden Woche nutzen. Ich nehme an einer Reihe von Koordinierungssitzungen teil.
Und falls Sie am heutigen Montagabend mit meinem Fraktionskollegen Jo Leinen und mir über Europas Zukunft diskutieren wollen, dann freue ich mich, Sie heute um 19 Uhr im Baseler Hof zu sehen!
Ihr Knut Fleckenstein
